Der Landesparteitag möge beschließen:
Studiengebühren für Studenten, deren unterhaltspflichtige Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld beziehen, sollen abgeschafft werden.
Begründung:
Familien mit Kindern leisten einen hohen gesellschaftlichen Beitrag in einer Gesellschaft deren großes Problem – und dies wird immer sichtbarer – demographisch begründet ist. Je mehr Kinder zu unterhalten sind desto größer ist das Erfordernis einer spürbaren Entlastung. Familien ab drei oder mehr unterhaltspflichtigen Kindern sind mehr belastet als andere. Die besonderen Belastungen dieser kinderreichen Familien dürfen nicht dazu führen, dass deren Kinder aus finanziellen Gründen kein Studium absolvieren können. Die Studiengebühren sind für diese Familien eine besondere Belastung. Analog zu Regelungen in anderen Bundesländern (ZB Bayern und Baden-Württemberg), die diese Gerechtigkeitslücke schon geschlossen haben soll sich auch Niedersachsen zu diesem fortschrittlichen den demographischen Anforderungen entsprechenden Schritt durchsetzen.