Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Versorgung mit Breitbandverbindungen im ländlichen Raum auch unabhängig von der absoluten Zahl von Interessenten zu fördern.
Begründung:
Förderung sollte dort ansetzen, wo ein Markt nicht greifen kann – z. B. wegen der fehlenden Rentabilität von Anfangsinvestitionen. Dabei sollte vor allem der Einsatz von Funktechnik der nächsten Generation (4G oder LTE) geprüft werden. Mit relativ geringem Fördervolumen könnte so eine flächendeckende Versorgung mit aktueller Breitbandtechnik gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit im innerdeutschen Ländervergleich maßgeblich verbessert werden.
Der Vergleich zeigt, dass Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zurzeit eine bessere Förderung vorsehen als Niedersachsen.